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AGB

1. Anmeldung: Anmeldeberechtigt sind ausschließlich volljährige. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge. Die Standvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Ankommenden am 13. April 2024 ab 8:00 Uhr. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung und gewünschte Platzierung des Standes.

2. Auf- und Abbau: Die auf der Standbestätigung angegebenen Zufahrts-, Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Standbetreibende sind verpflichtet über die Öffnungszeit von 09:30-14:30 Uhr ihren Stand zu betreiben. Der Abbau muss in den vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden (14:30-16:00 Uhr). Bauliche Veränderungen an Grund und Boden, grobe Verunreinigung oder Verschmutzung sowie nicht genehmigte Ausweitung des Standplatzes sind unzulässig. Evtl. Schäden werden zu Lasten des Standplatzbetreibers beseitigt.

3. Warenarten: Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgenden Waren: Lebensmittel, pornografisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Schrift- und Stückgut, Tierprodukte, nachgeahmten Produkte bekannter Hersteller, elektrische Geräte, die nicht funktionieren, Rauschgift o.ä.

4. Verhalten auf dem Markt: Während der gesamten Marktzeit darf weder das Verhalten des Standbetreibenden und seiner Beauftragten noch der Zustand des Standes und des notwendigen Bau- und Dekorationsmaterials dazu führen, dass eine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Den Anweisungen des Organisationsteams ist unbedingt Folge zu leisten. Das Befahren der Marktflächen ist nicht zulässig. Akustische Übertragungseinrichtungen dürfen nicht betrieben werden. Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sowie Hydranten und Eingänge sind während der gesamten Veranstaltung freizuhalten.

5. Müllentsorgung: Alle Anbieter*innen sind verpflichtet, Ihren anfallenden Abfall selbst zu entsorgen. Verbleibende Reste bitten wir wieder mitzunehmen und ggf. bei der Stadtreinigung abzugeben. Bitte helfen Sie uns und achten Sie auch auf Ihre Standumgebung.

6. Haftung: Wird die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Maßnahmen, Unwirtschaftlichkeit oder höherer Gewalt abgesagt oder verlegt, können Ansprüche, insbesondere entgangener Gewinn, nicht geltend gemacht werden. Für auf dem Gelände möglicherweise eintretende Sach- und Körperschäden der Standplatzbetreiber bzw. Dritter infolge Gewalt, Diebstahl oder sonstiger gesetzlich unzulässiger Handlungen wird vom Veranstalter keinerlei Haftung übernommen. Ein Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstoßes gegen die Veranstaltungsbedingungen begründet keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Standplatzbetreibenden.

7. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen: Die ausgefüllte und digital eingereichte Anmeldung gilt als rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem "Westfälischer Tabletop Flohmarkt" und dem/r  Standbetreiber/in. Eine endgültige Reservierung erfolgt erst nach Bestätigung durch die Organisation. Der Antragsteller erkennt mit seiner Unterschrift die Verbindlichkeit dieser Veranstaltungsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Der Standbetreiber/in erklärt sich handlungsbevollmächtigt.

Veranstalter
Pathfinders Dortmund e.V.
Liboristr. 22
44143 Dortmund

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